- negatives Kapitalkonto
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das Kapitalkonto eines Gesellschafters einer Personengesellschaft, das durch zugerechnete Verluste, die über den Betrag der Einlage hinausgehen, negativ geworden ist. Die einkommensteuerliche Anerkennung des negativen Kapitalkontos, die sich v. a. Abschreibungsgesellschaften zunutze gemacht haben, ist (seit 1980) durch § 15 a EStG bei Verlustzuweisungen an Kommanditisten auf die Höhe des Haftungsbetrags beschränkt. Der darüber hinausgehende Betrag des negativen Kapitalkontos kann nur mit künftigen Gewinnanteilen des Gesellschafters verrechnet werden. Handelsrechtlich führt das negative Kapitalkonto u. a. zum Wegfall der jährlichen Vorausverzinsung des Kapitalanteils des betroffenen Gesellschafters (§§ 121 Absatz 1 und 168 Absatz 1 HGB). Scheidet ein Gesellschafter mit negativem Kapitalkonto aus, ist er gegenüber den übrigen Gesellschaftern zum Ausgleich des Kapitalkontos verpflichtet (§ 105 Absatz 2 HGB).
Universal-Lexikon. 2012.